Unser Ziel ist es, die wohnortnahe Hebammenversorgung in der Region zu stärken, um werdenden Müttern vor, während und nach der Geburt eine gute Versorgung und Betreuung bieten zu können. Dabei sind wir insbesondere Ansprechpartner für Schüler*innen, die sich für das Berufsbild Hebamme interessieren. Wir informieren über das Studium "Hebamme (m/w/d) - Bachelor of Science Hebammenkunde/-wissenschaft" und zu Praktikumsmöglichkeiten in der Region.

Wir unterstützen werdende Hebammen im Studium, bei der Suche nach Möglichkeiten für den Praxiseinsatz in der Region, einer passenden Unterkunft oder durch Stipendien. Auch nach dem Studium bietet die Netzwerkstelle Hebammenversorgung Unterstützung und Beratung für Hebammen der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land. Wir helfen beim Aufbau von Strukturen, organisieren wohnortnahe Fortbildungen, entlasten unsere Hebammen von Bürokratie und Arbeitsorganisation. Darüber hinaus pflegen wir ein Netzwerk aus Hebammen, öffentlichen Einrichtungen, Kliniken, Frauenärzt*innen und Kinderärzt*innen, Schulen und Hochschulen.

Hebamme werden:

Voraussetzungen:

  • Gesundheitliche Eignung
  • Ein Vorpraktikum ist nicht notwendig, wird aber ausdrücklich empfohlen
  • Abitur oder Fachhochschulreife
  • Bewerber mit einer fachlich verwandten, abgeschlossenen Berufsausbildung und einer anschließend mindestens dreijährigen Berufserfahrung in diesem Bereich können sich ebenfalls bewerben. Ob Ihre Berufsausbildung die Voraussetzung für die Aufnahme des angestrebten Studiums erfüllt, entscheidet die Studienfachberatung in einem obligatorischen Beratungsgespräch.
  • Eine weitere Bedingung ist das erfolgreiche Bestehen eines zweisemestrigen Probezeitstudiums.

Besondere Anreize

...während des Studiums: Studienvergütung. Bereits während des Studiums erhalten die Studierenden eine attraktive Vergütung durch ihre verantwortliche Praxiseinrichtung.

...nach dem Studium: Niederlassungsprämie: Hebammen in Bayern können eine Niederlassungsprämie von einmalig 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Prämie ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1. September 2019. Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmte Leistungen der Hebamme. Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben dem Nachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern ab dem 1. September 2019 oder später angeben. Der Antrag auf Gewährung der Prämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begründung der Niederlassung gestellt werden.

...nach dem Studium: Hebammenbonus: Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie in Höhe von 1.000 € jährlich alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen.

Die Netzwerkstelle Hebammenversorgung wurde initiiert durch die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land und wird gefördert durch das Zukunftsprogramm Geburtshilfe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (Netzwerkstelle Hebammenversorgung BGL & TS - Herzog-Friedrich-Str. 6 - 83278 Traunstein).