Möglichkeiten der Berufsvorbereitung

Wer kann die Berufsvorbereitung besuchen? Berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz werden ab dem Schuljahr 2020/21 in ein verpflichtendes Vollzeitangebot der Berufsvorbereitung aufgenommen. Auch für berufsschulpflichtige Ausbildungsabbrecher ist dieses Angebot verpflichtend. (Berufsschulpflicht gilt für alle Jugendlichen und junge Erwachsene, die höchstens den qualifizierenden Mittelschulabschluss erreicht haben. Sie endet mit dem 21. Lebensjahr. Die Berufsschulpflicht gilt für junge Menschen, die keine Berufsausbildung absolvieren bzw. keine weiterführende Schule besuchen, sowie für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund mit einem besonderen Sprachförderbedarf.)

Angebot für Jugendliche OHNE Ausbildungsplatz, aber schon wissen, was sie machen möchten: 

  • Berufsintegrationsjahr BIJ-Soziales (Vorbereitung auf einen sozialen Beruf) 
  • Berufsintegrationsjahr BIJ-Handwerk (Vorbereitung auf einen handwerklichen Beruf)

Angebot für Jugendliche OHNE Ausbildungsplatz, die sich noch entscheiden möchten

  • BVJ-Technik und Gestaltung - wenn du nicht sicher bist, ob ein Beruf im technischen oder kreativen Bereich etwas für dich ist. Mögliche spätere Ausbildungsberufe können sein: Maler/in und Lackierer/in, Kfz-Mechatroniker/in, Zweiradmechaniker/in, Maurer/in, Fliesenleger/in, Straßenbauer/in, Schreiner/in.
  • BVJ-Dienstleistung - wenn du nicht sicher bist, ob ein kaufmännischer Beruf etwas für dich ist. Mögliche spätere Ausbildungsberufe können sein: Verkäufer/in, Hotelfachmann/frau, Koch/Köchin, Friseur/in, Kaufmann/frau für Büromanagement.

Bei erfolgreichem Abschluss der Klasse erwirbst du, sofern noch nicht vorhanden, den Abschluss der Mittelschule. Leistungsstarke Schüler/innen können am qualifizierenden Mittelschulabschluss extern teilnehmen.

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